Ziel: Null Einwegplastik

Um das Ziel „Null Einwegplastik bis 2030“ zu erreichen, hat das Fürstentum eine Regulierungsstrategie verabschiedet, die eine schrittweise Reduzierung des Abfalls vorschreibt.

3 Tipps für Besucher für einen „0-Plastik“-Aufenthalt

Die Label Commerce Engagé® und Restaurant Engagé® werden von der Umweltdirektion und dem Verein Ecoscience Provence gesteuert und umgesetzt und sind Instrumente, mit denen die Akteure vor Ort und die Verbraucher auf dem Weg zu einem nachhaltigen Konsum begleitet werden können. Diese Einrichtungen setzen sich täglich für die Reduzierung und Sortierung von Abfällen, die Bekämpfung von Lebensmittelverschwendung und Einwegartikeln, die Unterstützung der lokalen Dynamik, die Senkung des Energie- und Wasserverbrauchs und die Sensibilisierung ihrer Kunden ein.

Jetzt können die Besucher des Fürstentums ihre Umweltauswirkungen minimieren und sich für ein Reiseziel „ohne Einwegplastikmüll“ einsetzen. Dazu sind nur 3 einfache Öko-Gesten notwendig, die von der Direktion für Tourismus und Kongresse auf einem Poster zusammengefasst wurden, das in den mit dem Label ausgezeichneten Einrichtungen ausgehängt wird.
Diese Verpflichtungen folgen den im Fürstentum geltenden Vorschriften, d.h.:

=> Öko-Geste 1: Ich packe alle meine Einkäufe in eine wiederverwendbare Einkaufstasche oder einen Rucksack

Seit dem 1. Juni 2016 sind Kassentüten aus Kunststoff zum einmaligen Gebrauch (< 50 µm Dicke, < 25 l Fassungsvermögen) verboten (einschließlich Tüten aus recyceltem, biobasiertem, biologisch abbaubarem, kompostierbarem oder oxo-abbaubarem Kunststoff).

=> Öko-Geste 2: Ich besorge mir ein Nomadenset aus wiederverwendbarem Besteck und Strohhalm.

Seit dem 1. Januar 2019 sind - unabhängig davon, ob es sich um wiederverwendbare oder Einwegprodukte handelt - alle Plastikstrohhalme verboten (einschließlich der Strohhalme aus recyceltem, biobasiertem, biologisch abbaubarem, kompostierbarem oder oxo-abbaubarem Kunststoff).
Außerdem ist ab dem 1. Januar 2022 die kostenlose und systematische Bereitstellung von Einwegbesteck aus jeglichem Material (einschließlich biobasierter und kompostierbarer Kunststoffe) untersagt. Einwegbesteck wird somit für die Kunden insbesondere im Rahmen des Take-away-Verkaufs kostenpflichtig.
So ist es Aufgabe des Verkäufers, den Kunden nur auf Anfrage gegen einen „signifikanten“ Betrag (der frei festgelegt werden kann, aber mindestens dem Selbstkostenpreis entspricht) Besteck ohne Kunststoff bereitzustellen.

=> Öko-Geste 3: Ich kaufe keine Einwegplastikflaschen mehr, sondern nehme eine Trinkflasche mit, die ich an einem der öffentlichen Brunnen fülle

… und auch wenn das Verbot von Einwegplastikflaschen noch nicht geregelt ist, ist diese letzte Öko-Geste dennoch unerlässlich, um Plastikmüll zu reduzieren!

  Engagierte Geschäfte und Restaurants finden Sie auf www.calameo.com/read/005833016967515612c96">  sowie geolokalisierte öffentliche Brunnen auf  experience.arcgis.com/experience/400be4806746484d9f1d7172c0aa45bb/page/Practical/">